Hörgeräteabo
Der Weg zu Ihrem neuen Hörgerät
Für ein besseres Hörerlebnis
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Sie kommen in unser Geschäft, weil Sie ein neues Hörgerät brauchen oder eine Anpassung an Ihrem bestehenden Hörgerät vornehmen lassen möchten.
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Sie haben eine Verordnung vom HNO-Arzt erhalten oder haben eine Krankenkassenversorgung.
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Wir führen für tagesaktuelle Daten eine Messung im Geschäft durch.
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Sie sind also bei uns, lassen sich zu verschiedenen Geräten beraten.
Sie können mehrere Geräte vier Wochen lang testen. Bei einer Kassenversorgung können Sie mehrere Hörgeräte-Produkte nacheinander ausprobieren.
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Sie haben mehrere Hörgeräte getestet und haben Ihre Entscheidung für Ihr neues Hörgerät getroffen.
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Ihr Wunsch-Hörgerät wird bestellt. Sie bedanken sich und gehen. Das ist alles.
Voraussetzungen
Über 18 Jahre alt, deutscher Wohnsitz und Personalausweis oder Reisepass.
Wann bekomme ich ein Hörsystem bezuschusst?
Eine Indikation für ein Hörsystem besteht, wenn auf dem besseren Ohr ein Teil der Hörschwelle mindestens 30 Dezibel (dB) unter der von Normalhörenden liegt und bei einer Sprachlautstärke von 65 Dezibel (dB) 20 Prozent Sprach-Verständlichkeits-Verlust vorhanden sind. Treffen alle Aspekte zu, stellt der HNO-Arzt eine Hörsystemverordnung aus. Diese ist Voraussetzung für die Abrechnung mit der Krankenkasse.
Hörgeräte Bonusversicherung
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So einfach, so sicher:
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- Monatliche Versicherungsprämie: 15,90 €
- Versicherungsschutz für Reparaturen alle 3 Kalenderjahre: bis max. 400 € pro Hörsystem
- Beim Neukauf nach frühestens 6 Jahren erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 400 € maximal pro Hörsystem (monaural bis maximal 800 €)
- Somit fließt ein sehr großer Teil der eingezahlten Prämie als Bonus zurück an Sie
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- Die Versicherung läuft bis zum Neukauf weiter und startet dann neu
- Einfache Abwicklung von Schäden oder Bonus durch Ihren Akustiker